Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vorgestellt

Der VERE e.V. stellt nachfolgend die für Händler und Hersteller markanten Inhalte des Wettbewerbskompass, dem neuen 5-Jahres-Plan der EU Kommission, zusammen.

Nach Jahren im Zeichen des sogenannten „Green Deal“ ist sich die EU Kommission über die Ausmaße der dadurch verursachten Bürokratie bewusst geworden. Daher hat die Kommission am 29.01.2025 ihr Programm für die nächsten fünf Jahre vorgestellt, den „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“.

Das 26-seitige Dokument liest sich stellenweise aus Sicht kleiner und mittelständischer Unternehmen vielversprechend, geht inhaltlich jedoch nur wenig ins Detail. Erste konkretere Pläne, die ausgewählte Anforderungen an die Unternehmen betreffen, werden ab dem 26.02.2025 im Zuge der Omnibus Verordnung zur Straffung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht für die Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSDDD) erwartet. Der VERE e.V. stellt nachfolgend die für Händler und Hersteller markanten Inhalte des Wettbewerbskompass zusammen:

Kompass für Wettbewerbsfähigkeit Zusammenfassung

  • Harmonisiertes EU-weites Regelwerk: Die Kommission wird ein 28. Rechtssystem vorschlagen, das die geltenden Vorschriften vereinfacht, anstatt sich mit 27 unterschiedlichen Rechtssystemen auseinandersetzen zu müssen. Das 28. Rechtssystem wird zunächst allerdings nur in Verbindung mit Gesellschaftsrecht, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht erwähnt.
     
  • Ein Kommissar für Umsetzung und Vereinfachung soll die Arbeit der Kommission in diesem Bereich koordinieren und eine Überprüfung des EU-Besitzstands leiten, um Möglichkeiten zur Vereinfachung, Konsolidierung und Kodifizierung von Rechtsvorschriften zu ermitteln.
     
  • Jedes Kommissionsmitglied wird zweimal im Jahr regelmäßige Umsetzungsdialoge mit Interessengruppen führen, um Umsetzungsprobleme zu verstehen, Anliegen der Unternehmen anzuhören und Möglichkeiten zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands zu ermitteln.
     
  • Realitätschecks, die von den Kommissionsdienststellen mit den Interessengruppen durchgeführt werden, werden die Stresstests der EU-Regulierung weiter unterstützen.
     
  • Die Vereinfachung muss auf einem Verständnis der praktischen Funktionsweise von Wertschöpfungsketten und einem Regulierungssystem basieren, das auf Vertrauen und Anreizen beruht und nicht auf einer detaillierten Kontrolle.
     
  • Die Kommission wird ihren Gesamtansatz im nächsten Monat vorstellen. Diese Kommission wird eine beispiellose Vereinfachungsanstrengung unternehmen. Ziel ist es, die vereinbarten politischen Ziele auf einfachste, zielgerichtetste, wirksamste und am wenigsten belastende Weise zu erreichen.
     
  • Um in den kommenden Jahren nachhaltige und messbare Anstrengungen zu gewährleisten, hat die Kommission ehrgeizige quantifizierte Ziele für die Verringerung der Berichtslast festgelegt: mindestens 25 % für alle Unternehmen und mindestens 35 % für KMU. Die Berichtslast ist ein Teil aller Verwaltungslasten. Um die Ziele weiter zu erhöhen, sollten sich die Ziele zur Verringerung der Last um 25 % und 35 % in Zukunft auf die Kosten aller Verwaltungslasten und nicht nur auf die Berichtspflichten beziehen.
     
  • Omnibus-Pakete: Mit gezielten Maßnahmen für KMU soll das Ziel von 35 % erreicht werden. Dies beginnt nächsten Monat mit dem ersten einer Reihe von „Omnibus“-Paketen zur Vereinfachung. Das erste „Omnibus“-Paket wird unter anderem eine weitreichende Vereinfachung in den Bereichen Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, Due Diligence im Bereich Nachhaltigkeit und Taxonomie umfassen. Siehe hierzu auch den Bericht Omnibusverordnung am 26.02.2025 von trade-e-bility.
     
  • Es wird insbesondere den Trickle-down-Effekt angehen, um zu verhindern, dass kleinere Unternehmen entlang der Lieferketten in der Praxis übermäßigen Berichtsanforderungen ausgesetzt sind, die vom Gesetzgeber nie beabsichtigt waren.
     
  • Um eine angemessene, der Unternehmensgröße angepasste Regulierung zu gewährleisten, wird in Kürze eine neue Definition für kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung vorgeschlagen. Durch die Schaffung einer solchen neuen Unternehmenskategorie, die größer als KMU, aber kleiner als Großunternehmen ist, werden tausende von Unternehmen in der EU von einer maßgeschneiderten Vereinfachung der Rechtsvorschriften profitieren, ganz im Sinne der KMU.
     
  • Die Kommission bereitet außerdem eine Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems für kleinere Marktteilnehmer vor. Im Laufe des Jahres und während der gesamten Amtszeit wird die Kommission weiterhin Vereinfachungsmaßnahmen auf der Grundlage des Dialogs mit den Interessengruppen vorlegen.
     
  • Die Überarbeitung der REACH-Verordnung wird den bestehenden Besitzstand und neue Initiativen zu Chemikalien abdecken und eine echte Vereinfachung vor Ort bringen und eine schnellere Entscheidungsfindung in Bezug auf wichtige Gefahren sowie Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Schutz gewährleisten.
     
  • Eine neue KMU- und Wettbewerbsfähigkeitsprüfung in Folgenabschätzungen wird zu einem stärkeren Filter für neue Initiativen, wobei auch die erwarteten Auswirkungen auf Kostenunterschiede im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern bewertet werden. Größere Aufmerksamkeit wird gegebenenfalls der Bewertung der Kosten vorgeschlagener delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte gewidmet.
     
  • Der Einsatz digitaler Tools und KI zur Unterstützung von Vereinfachungsbemühungen auf Regierungsebene muss erleichtert werden, wobei eine vollständige grenzüberschreitende Interoperabilität zwischen den Lösungen öffentlicher Stellen wie E-Rechnung, E-Signatur, E-Einreichung und digitaler Produktpass gewährleistet sein muss.
     
  • Um gleiche Wettbewerbsbedingungen im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten und Fragmentierung und Überregulierung zu bekämpfen, wird die Kommission einen energischen Ansatz zur vollständigen Harmonisierung und Durchsetzung verfolgen.
     
  • Zusätzlich zu den Arbeiten zur Vereinfachung der Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung wird die Kommission ihre Arbeiten zur einheitlicheren Umsetzung und Durchsetzung fortsetzen. Alle EU-Institutionen müssen zusammenarbeiten, um eine „Regulierungsratsche“ zu vermeiden.
     
  • Das Engagement für eine bessere Rechtsetzung muss von allen Institutionen während des gesamten Gesetzgebungsprozesses geteilt werden, unter Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Durch die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat wird eine überarbeitete interinstitutionelle Vereinbarung sicherstellen, dass die Verpflichtung zur Vereinfachung und der Fokus auf die Umsetzung während des gesamten Gesetzgebungsprozesses beibehalten werden.

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