Webinar zu Geräte- & Speichermedienabgaben im Urheberrecht

Am Mittwoch, dem 16.09.2020 von 10.00 bis 11.00 Uhr erfahren Sie in diesem Webinar die Grundlagen der Geräte- und Speichermedienabgaben und Gesamtverträge und den richtigen Umgang mit Anfragen durch die ZPÜ. Das für Sie als VERE-Mitglied kostenlose Webinar organisieren wir gemeinsam mit der take-e-way GmbH. Ihr erfahrener Referent ist Dr. Urs Verweyen, Rechtsanwalt/Partner bei unserer Partnerkanzlei KVLEGAL.

Am Mittwoch, dem 16.09.2020 von 10.00 bis 11.00 Uhr erfahren Sie in diesem Webinar die Grundlagen der Geräte- und Speichermedienabgaben und Gesamtverträge und den richtigen Umgang mit Anfragen durch die ZPÜ. Das für Sie als VERE-Mitglied kostenlose Webinar organisieren wir gemeinsam mit der take-e-way GmbH. Ihr erfahrener Referent ist Dr. Urs Verweyen, Rechtsanwalt/Partner bei unserer Partnerkanzlei KVLEGAL.

Die Themen:

  • Breaking News: Neueste Rechtsprechung des BGH zu PCs und zur Indizwirkung von Gesamtverträgen
     
  • Grundlagen der Geräte- und Speichermedienabgaben:
    Was ist das? Wer muss zahlen und warum?
    Tarife der ZPÜ: Welche Forderungen erhebt die ZPÜ, für welche Geräte?
    Wichtige Einigungsvorschläge und Gerichtsurteile
     
  • Was sind Gesamtverträge? Sollte man ihnen beitreten?
     
  • Wie reagieren, wenn man Post von der ZPÜ bekommt? Auskunft erteilen? Zahlen? Rückstellungen bilden?


Melden Sie sich hier zum Webinar an!


VERE-Mitglieder haben als Inverkehrbringer von abgabepflichtigen Produkten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Möglichkeit, einem Gesamtvertrag beizutreten und 20 Prozent der fälligen Urheberrechtsgebühren zu sparen. Derzeit können Sie über den VERE e.V. Gesamtverträgen für Mobiltelefone, Tablets, PCs, USB-Sticks und Speicherkarten beitreten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Unser Tipp: Kostenlose Erstberatung zum Urheberrecht
Auf Anfrage bietet der VERE e.V. Ihnen als Mitglied ab sofort die kostenlose Erstberatung zu konkreten bzw. individuellen Rechtsproblemen auf dem Gebiet der urheberrechtlichen Geräte- und Speichermedienabgaben gemäß §§ 54 ff. UrhG oder betreffend der ZPÜ/Verwertungsgesellschaften über die Rechtsanwaltskanzlei KVLEGAL an. Die kostenlose Erstberatung erfolgt telefonisch oder per E-Mail, in der die Sach- und Rechtslage und die Chancen und Risiken weiterer Maßnahmen erläutert und abgeklärt werden (soweit möglich).

Bei Fragen bzw. Interesse an einer Inanspruchnahme dieser Leistung wenden Sie sich bitte an Christoph Brellinger unter 040/750687-111 oder info@vereev.de.

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Geschäftsführer

Tel.: 040/750687-200

info@vereev.de