Wie der Verband für Fertigwarenimporteure seinen Mitgliedern mitteilt, müssen die Verpackungsmengen nach der Verpackungsverordnung jetzt gemeldet werden.
Wer 2009 größere Mengen von Waren verpackt hat, sollte prüfen, ob er dafür eine so genannte Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben hat.
Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Meldung 2009 am 01. Mai 2010 endet. Bei Versäumnis drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Die Pflicht zur Erklärung größerer Verpackungsmengen ergibt sich aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung - die Erklärung wird jeweils für das zurückliegende Jahr in einem internetbasierten Register hinterlegt. So liegen die Freigrenzen für Glasverpackungen bei 80 Tonnen pro Jahr, für Pappe, Papier, Karton bei 50 Tonnen und für Kunststoff, Verbund, Weißblech, Aluminium und ähnliche Materialien bei 30 Tonnen pro Jahr.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie unter den Schwellenwert fallen, müssen Sie trotzdem Ihre Verkaufsverpackung bei einem dualen System lizenzieren lassen.
Haben Sie Fragen dazu?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie rund um die Verpackungsverordnung.
Ihr take-e-way Team
Tel.: 040-750687111, Email: info@take-e-way.de