Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft.
Sie sind davon betroffen, wenn Sie z. B. verpackte B2C-Elektrogeräte in Deutschland erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Damit gelten Sie als "Hersteller" (Erstinverkehrbringer) von Verpackungen und müssen bis zum 1. Januar 2019 eine Verpackungsgesetz-Lizenzierung haben.
Jeder Lizenzverpflichtete kann in Zukunft über ein öffentliches Register sehen, ob sein Marktbegleiter seine Lizenzentgelte ebenfalls abführt. Somit können sich die Marktteilnehmer gegenseitig überwachen, wie im ElektroG. Zusätzlich drohen den Trittbrettfahrern Bußgelder bis zu 200.000 Euro seitens der öffentlichen Vollzugsinstanzen. Verwaltet wird das VerpackG von der Stiftung Verpackungsregister, einer Art „Stiftung EAR für Verpackungen“. Das Thema ist nicht neu, denn schon heute gilt die Verpackungsverordnung.
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