Verpackungsgesetz: Ab sofort ist die Registrierung auf dem Online-Portal LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister möglich.
Für Ihre Registrierung haben Sie bis zum 31.12.2018 Zeit. Denn ab dem 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Das Verpackungsgesetz löst die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Aus diesem Grund hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ihre Arbeit aufgenommen, welche die gesetzeskonforme Lizenzierung überwachen und sicherstellen soll. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist eine Art „Stiftung EAR für Verpackungen“.
Von dem neuen Verpackungsgesetz betroffen sind alle Inverkehrbringer von Produkten und damit auch Inverkehrbringer von Elektrogeräten (ElektroG/WEEE). Denn jeder, der Elektrogeräte oder andere Produkte verkauft, bringt auch Verpackungen in Verkehr. Daher gilt jeder, der Elektrogeräte oder andere Produkte verkauft, auch als Hersteller von Verpackungen und muss ab dem 1. Januar 2019 nach Verpackungsgesetz lizenziert sein - sofern seine Produkte für den privaten Endverbraucher bestimmt sind. Alle Hersteller werden also dazu verpflichtet, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in einem Prüfregister anzumelden und müssen sich zusätzlich bei einem der dualen Systeme lizenzieren.
Jeder Lizenzverpflichtete kann in Zukunft über ein öffentliches Register sehen, ob sein Marktbegleiter seine Lizenzen ebenfalls abführt. Tut er dies nicht, dürfen seine Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden und es drohen ihm Bußgelder bis zu 200.000 Euro. Somit können sich die Marktteilnehmer gegenseitig überwachen.
take-e-way nimmt Ihnen die bürokratische Last des Verpackungsgesetzes ab: Sichern Sie sich jetzt Ihre einfache und günstige Full-Service-Lösung zur Lizenzierung von Verpackungen.
Für Ihre Fragen und die kostenlose Beratung steht Ihnen das Team von take-e-way sehr gerne unter 040/750687-111 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.