Verpackungsgesetz: LUCID-Registrierung ohne Duales System? take-e-way hilft

take-e-way weist darauf hin, dass im Nachgang an die LUCID-Registrierung unverzüglich die bei einem Dualen System kontrahierten Planmengen für 2019 und bis zum 30. April auch noch die Verpackungsmengen des Jahres 2018 in LUCID gemeldet werden müssen.

Am 1. Januar 2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Das Verpackungsgesetz löst die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Aus diesem Grund hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ihre Arbeit aufgenommen, welche die gesetzeskonforme Lizenzierung der Verkaufsverpackungen überwachen und sicherstellen soll. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist eine Art „Stiftung EAR für Verpackungen“.

Jeder Lizenzverpflichtete kann über das öffentliche Herstellerregister sehen, ob sein Marktbegleiter ebenfalls registriert ist. Nicht registrierte Hersteller dürfen ihre Produkte nicht mehr in Verkehr bringen und es drohen ihnen Bußgelder bis zu 200.000 Euro. Somit können sich die Marktteilnehmer gegenseitig überwachen.

Dass diese Möglichkeit von den Marktteilnehmern genutzt wird, zeigen Meldungen von Händlerbund und IT-Recht-Kanzlei, die bereits über erste Abmahnungen berichten. Letztere weist zudem darauf hin, dass eine in Folge einer „Verpackungsgesetz-Abmahnung“ abgegebene Unterlassungserklärung jeden einzelnen Verkauf betrifft, sofern dabei eine Verpackung genutzt wird. Die Reichweite einer solchen Erklärung und damit das Risiko der Verwirkung einer Vertragsstrafe ist laut IT-Recht-Kanzlei groß.

Inzwischen (Quelle: bvse, Stand: 15.1.2019) haben sich 130.000 Unternehmen im Verpackungsregister über LUCID registriert, 70.000 mehr als dies bisher bei den Dualen Systemen der Fall war. Aus Sicht von take-e-way haben viele LUCID-Registrierte bislang keine Verträge mit einem Dualen System abgeschlossen, um zunächst rechtzeitig registriert und im öffentlichen Herstellerregister geführt zu sein. Dies hebt potenziellen Ärger jedoch nicht auf, sondern verlagert ihn in die Zukunft. Denn wer im Verpackungsregister angemeldet ist und anschließend kein System mit der Erfassung und Verwertung seiner systembeteiligungspflichtigen Verpackungen beauftragt, zeigt sich praktisch selbst an.

take-e-way organisiert die Teilnahme an bundesweit zugelassenen Dualen Systemen unter Nutzung von ausgehandelten Sonderkonditionen durch Mengenbündelungen und Serviceübernahmen und berät zudem kostenlos zu allen Fragen des Elektrogesetzes und des Batteriegesetzes.

take-e-way weist zudem darauf hin, dass im Nachgang an die LUCID-Registrierung unverzüglich die bei einem Dualen System kontrahierten Planmengen für 2019 und bis zum 30. April auch noch die Verpackungsmengen des Jahres 2018 in LUCID gemeldet werden müssen. Auch hier empfiehlt take-e-way zu handeln, um Probleme durch das Verpackungsgesetz zu vermeiden.

Bei Fragen steht Ihnen das Team von take-e-way sehr gerne unter 040 / 21 90 10 - 65 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Christoph Brellinger
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