Umweltschonende Verwertung und Beseitigung von Elektrogeräten nimmt zu

Das Problem der umweltschonenden Verwertung und Beseitigung von Elektroaltgeräten nimmt zu. Um dem Rechnung zu tragen, hat die EU im Jahre 2002 die Richtlinie über die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) erlassen.

Diese wurde 2005 unter Rot-Grün durch das "ElektroG" umgesetzt, welches herstellerbezogen die bundesweite Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten regelt. Hersteller und Importeure werden verpflichtet, entsprechend ihrem Marktanteil Elektroaltgeräte von den kommunalen Sammelstellen zur Verwertung zurückzunehmen.

Mit der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben wurde im Zuge einer sogenannten "Beleihung" die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) vom Umweltbundesamt betraut. Die Stiftung bündelt die Funktionen, die von staatlicher Seite zur Umsetzung des Elektrogesetzes durchgeführt werden müssen, wie z.B. Registrierung der Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer sowie der Geräte, Koordinierung der Abholung von entsorgten Geräten, Kontrolle der Gesetzesumsetzung, Verhängung von Sanktionen und Erhebung von Gebühren. Diese Stiftung wurde maßgeblich von Konzernen, die im Zentralverband Elektronik- und Elektroindustrie (ZVEI) organisiert sind, aufgebaut.

Der Ablauf der Entsorgungsberechnung läuft bislang wie folgt: Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger meldet der Stiftung EAR einen vollen Behälter mit Abfallgeräten. Die Stiftung bestimmt nach einem bisher unveröffentlichten mathematischen Algorithmus denjenigen Hersteller aus einer Sammelgruppe, der mit der Abholung an der Reihe ist. Dieser muss dann dafür sorgen, dass der Container umgehend abgeholt und anschließend von einem Entsorgungsunternehmen verwertet wird.

Grundlage der mathematischen Berechnung ist u. a. die Menge an Geräten, die der Hersteller monatlich in Verkehr bringt. Anhand der so ermittelten Quote ist das Unternehmen verpflichtet, in entsprechender Menge Altgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Diese Berechnungsmethode ist zwar über den Verwaltungsrechtsweg rechtlich bislang nicht angreifbar, sie hat aber faktisch zu einer überproportionalen Belastung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Verhältnis zu deren größeren Konkurrenten geführt. Das spiegelt sich offensichtlich in der Gruppe der Kühlgeräte wider.

Im Frühjahr 2007 wurde ein maßgeblicher Faktor für diese Fehlentwicklungen in der Gerätegruppe der Kühlgeräte bei der Ermittlung der Abholanordnungen entdeckt.

Einem Hersteller, der einen Container auftragsgemäß bei einer kommunalen Sammelstelle abgeholt hat, wird ein vorläufiges angenommenes Durchschnittsgewicht (EAR: Soll-Output) als abgeholte Menge gutgeschrieben. Das angenommene Durchschnittsgewicht wird später durch das tatsächliche Gewicht (EAR: Ist-Output), welches sich aus der entsprechenden Wiegenote ergibt, ersetzt.

Bei Kühlgeräten hat die Stiftung EAR - im Gegensatz zu allen Erfahrungswerten - dieses angenommene Durchschnittsgewicht (Soll-Output) pro Containerabholung bei 7,5 Tonnen angesetzt. Das realistische Durchschnittsgewicht liegt aber nur bei ca. 2,75 Tonnen. Dadurch haben Firmen, die die tatsächlichen Gewichte nicht oder sehr verspätet gemeldet haben, vorerst das ca. 3-fache der tatsächlich zurückgenommenen Menge gutgeschrieben bekommen.

Mehrere große Hersteller von Kühlgeräten haben es langfristig versäumt, die tatsächlichen Gewichte an die EAR zu melden. Dies führte dazu, dass diejenigen, die ihre tatsächlichen Rücknahmemengen zeitnah an die Stiftung gemeldet haben, gegenüber ihren Mitbewerbern prozentual ein Mehrfaches zurücknehmen mussten. Dadurch waren viele kleine Hersteller verpflichtet, ein Vielfaches dessen abholen und verwerten zu lassen, was sie in Verkehr gebracht hatten. Die so entstandenen hohen Kosten haben in einigen Fällen sogar zur Geschäftsaufgabe geführt.

Auf diese Missstände haben schon seit Ende des Jahres 2006 der VERE e.V., ein als Verband organisierter Zusammenschluss von kleinen und mittelständischen Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten, sowie die von ihm zur Abwicklung aller gesetzlichen Herstellerpflichten für seine Mitglieder gegründete Dienstleistungsgesellschaft take-e-way GmbH hingewiesen. Untermauert haben sie ihre Kritik mit zwei unabhängigen Gutachten der Hochschule Pforzheim und des Frauenhofer-Instituts.

Das Bundesumweltministerium (BMU) und die Stiftung EAR hatten für Anfang 2008 ebenfalls ein Gutachten zugesagt, das demgegenüber die Richtigkeit der Abholanordnungen untermauern sollte. Dieses ist bis heute nicht vorgelegt worden.

Die take-e-way GmbH, spezialisiert auf die Umsetzung der Anforderungen des ElektroG für klein- und mittelständische Hersteller, wickelt zurzeit für ca. 33 Prozent aller nach B2C bei der Stiftung EAR registrierten Hersteller diese Aufgaben ab. Aufgrund einer Vielzahl der vergleichbaren Daten lässt sich dort absehen, dass sich die massiven Verwerfungen bei Abholanordnungen zu Ungunsten der kleineren Hersteller langsam korrigieren und wahrscheinlich im Laufe dieses Jahres abgebaut sein werden. Andere Unzulänglichkeiten und Probleme für den Mittelstand bestehen allerdings fort.

Leider hat die Stiftung EAR bislang Gespräche mit den Marktteilnehmern verneint. Wir haben uns daraufhin des Problems angenommen. Denn die Verweigerungshaltung der EAR und des BMU geht zu Lasten klein- und mittelständischer Betriebe und ist untragbar. Ein erster Erfolg kann vermeldet werden: Auf Initiative des Parlamentskreises Mittelstand fand unter Federführung des Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung PStS Hartmut Schauerte am 10. Dezember 2008 ein Meinungsaustausch zu den Erfahrungen der mittelständischen Wirtschaft mit dem noch neuen Altgeräteentsorgungsregime statt. Im Gespräch mit betroffenen Unternehmern sowie Vertretern des Umweltbundesamtes, des Bundesumweltministeriums und der Stiftung EAR wurden neben den aufgetretenen Problemen mit Abholverpflichtungen insbesondere die bürokratischen Belastungen der Herstellerregistrierung thematisiert.

Der PKM und das Bundeswirtschaftsministerium erwarten nun konkrete Verbesserungsschritte in Richtung einer mittelstandsfreundlicheren Handhabung des Systems, stärkerer Serviceorientierung der EAR, höherer Transparenz durch schnelle Veröffentlichung des Algorithmus und des hierzu erfolgten jüngsten wissenschaftlichen Gutachtens sowie eine wirtschaftsfreundlichere Bußgeldpraxis des Umweltbundesamtes.

Darüber hinaus prüfen wir auch eine parlamentarische Initiative zur Novelle des zugrundeliegenden "Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)". Der PKM bleibt am Ball - zugunsten der klein- und mittelständischen Unternehmen.

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
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