Elektrogerätegesetz-Novelle: Trittbrettfahrern soll Marktzugang entzogen werden

Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister sollen künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung EAR registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Und es sollen Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermieden werden, die sich rechtskonform verhalten.

Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, hat der Deutsche Bundestag am 15.04.2021 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen.

Demnach sollen Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Das ist wichtig, um die Herstellerpflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durchzusetzen. Und es sollen Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermieden werden, die sich rechtskonform verhalten.

Dies hatte der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE) e.V. über viele Jahre gefordert und freut sich somit für seine angeschlossenen Mitglieder, hier einen Teilerfolg für fairen Wettbewerb im Markt vermelden zu können.

Darüber hinaus verbessert der Bund die Vollzugsmöglichkeiten der Länder zur Durchsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Die öffentliche Datengrundlage über die Hersteller wird erweitert und die Anforderungen für Bevollmächtigte, die für sehr viele ausländische Hersteller die Erfüllung der Herstellerpflichten übernehmen, werden festgeschrieben. Außerdem wird die Beispielliste über die unter das Gesetz fallenden Elektrogeräte erweitert. Hierdurch soll deutlich gemacht werden, dass auch neue Produktarten wie Kleidungsstücke mit Leuchtelementen als Elektrogeräte gelten und demnach bei der Stiftung EAR registriert werden müssen.

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Es gibt einige Übergangsfristen, so z.B. die Rücknahmepflicht des Einzelhandels (6 Monate nach Inkrafttreten) oder die erweiterten Anforderungen an Bevollmächtigte für mehrere ausländische Hersteller (12 Monate nach Inkrafttreten).  

Für Ihre Fragen zum Elektrogesetz oder dem Bevollmächtigten steht Ihnen das take-e-way-Beratungsteam sehr gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Christoph Brellinger
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