Aufgrund der Änderung der Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Zuordnung von Elektro- und Elektronikgeräte zu den Kategorien 1 und 2 (wir haben bereits am 19.06.2009 berichtet) sind haushaltsübliche Luftbefeuchter nunmehr der Geräteart "Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten" zuzuordnen.
Sollten weitere Fragen dazu bestehen, steht Ihnen das take-e-way - Team jederzeit gerne zur Verfügung.