Hamburg/Fürth – Die Stiftung EAR hat zum 1. März die Regelsetzung für Beleuchtungskörper (Regel 03-005) konkretisiert. So wurde im Bereich B2C die Geräteart „Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten“ umbenannt in "Lampen, Gasentladungs- und LED-Lampen für die Nutzung in privaten Haushalten". Daneben wurde eine neue Geräteart „Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung und Steuerung von Licht in privaten Haushalten“ eingeführt, in der beispielsweise die nachfolgenden Geräte enthalten sind:
- Geräte zur Steuerung oder Regelung der Helligkeit von Licht (bspw. Dimmer)
- Geräte zur manuellen Fernsteuerung oder zur zeitabhängigen Steuerung oder Regelung von Licht (ein-aus)
- Geräte zur Steuerung von Farbwechseln
- Geräte zur Steuerung von Lichteffekten (bspw. sog. Lichtorgeln)
- Motorantriebe zur Ausrichtung von Leuchten
Im Bereich B2B wurden die bisherigen Gerätearten "Gasentladungslampen für die gewerbliche Nutzung" und "Leuchten für die gewerbliche Nutzung" in der neuen Geräteart "Lampen, Leuchten, sonstige Beleuchtungskörper, Lichtsteuerungsgeräte für nicht private Nutzung" zusammengefasst.
Diese Neuerungen bewirken nun eine klare Zuordnung zu den Gerätearten. Über die nachfolgenden Links erhalten Sie weitere Informationen zur neuen Regelsetzung der Stiftung EAR. Für Fragen dazu steht take-e-way Ihnen wie immer sehr gern unter der Telefonnummer 040/750687-111 zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema:
Stiftung EAR: Änderung der Regel bezüglich der Beleuchtungskörper