Zum Jahreswechsel ist die neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV 2024) in Kraft getreten. Darauf hin haben sich zahlreiche VERE Mitglieder bei uns anlässlich steigender Gebühren, insbesondere der Quartalsgebühr, gemeldet und um die Unterstützung durch VERE gegen Gebührenerhöhrungen gebeten.
Nach eigenen Angaben hat die Stiftung EAR nicht wahllos Gebühren erhöht und äußerte sich dazu eigens in einer aktuellen Pressemitteilung: "Erfreulicherweise konnten für viele Leistungen die Gebühren stabil gehalten oder sogar gesenkt werden, was zu einer finanziellen Entlastung führt. Eine Ausnahme bildet die Quartalsgebühr, die leider angehoben werden musste. Begründet ist dies in der Erhöhung des Gesamtkommunikationsbudgets der stiftung ear und hier insbesondere in der Ausweitung der wichtigen Informationskampagne Plan E. Diese wird auf Wunsch verschiedener Akteure aus der Abfallwirtschaft, aus dem Kreis der Hersteller und vor allem auf Grund von Forderungen aus der Politik weiter intensiviert."
VERE hatte bereits 2023 im Rahmen einer Verbändeanhörung des Bundesumweltministeriums (BMUV) hierzu kritisch Stellung genommen. Besonders ärgerlich und neben der Realität fand der VERE die Feststellung des BMUV in der Begründung des Referentenentwurfs vom 01.09.2023, dass die Gesamtbelastungen der Gebühren im Vergleich zur Wertschöpfung der Unternehmen so gering sind, dass eine Umlage auf Verbraucherpreise zu vernachlässigen ist. Hier fehlt in jeglicher Hinsicht eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kleinstunternehmen, die derzeit bereits extrem stark durch Kostensteigerungen in anderen Bereichen mit dem Rücken an der Wand stehen. VERE wird sich weiter aktiv gegen die Erhöhung von Gebühren, insbesondere der Quartalsgebühr, einsetzen. Mehr zum Thema im VERE Weihnachtskurier 2023.
VERE Mitglieder können bei Interesse an weiteren Hintergrund-Informationen das Protokoll der VERE Mitgliederversammlung 2023 unter info@vereev.de anfordern.