Hamburg – Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Batteriegesetzes (BattG) in Deutschland sind bereits 400 Firmen durch die take-e-way GmbH registriert. Das Unternehmen, das ursprünglich als Mittelstandslösung für die Anforderungen und Pflichten des Elektrogesetzes (ElektroG) gegründet wurde, war auch bei der Einführung des Batteriegesetzes von der ersten Minute an dabei: „Als das Umweltbundesamt im November 2009 das Meldeportal für Batterien frei schaltete, haben wir gleich den ersten Batteriehersteller in Deutschland registriert. Genau ein Jahr später nutzen bereits 400 Kunden mit über 800 Marken den Service von take-e-way, um für die ordnungsgemäße Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung ihrer Batterien und Akkumulatoren zu sorgen.“, betonte Jochen Stepp, Geschäftsführer von take-e-way, heute in Hamburg. Oliver Friedrichs, der als take-e-way-Geschäftsführer die Entwicklung der abfallrechtlichen Produktverantwortung seit je her intensiv verfolgt, ist von der Notwendigkeit einer einfachen Systemlösung für Händler und Hersteller überzeugt: „Nach den zahlreichen Anfragen waren wir sehr zuversichtlich, dass unser Angebot zum Batteriegesetz positiv angenommen wird. Wir hätten jedoch nicht damit gerechnet, dass sich allein im ersten Jahr 20 Prozent unserer Kunden dafür entscheiden würden.“
Schon vor dem Inkrafttreten beriet take-e-way Kunden und Interessenten umfänglich zum Batteriegesetz. Die Beantwortung von Fragen zur Registrierung beim Umweltbundesamt (UBA), zur Kennzeichnung oder zur Sammlung von Batterien ist heute fester Bestandteil der Beratung. take-e-way führt darauf aufbauend die vollständige Registrierung für kleine und mittelständische Unternehmen durch. Die Rücknahmeverpflichtung der Batterien und Akkumulatoren wird durch die Non-Profit-Organisation Stiftung-GRS-Batterien erfüllt. Über take-e-way kann auch die populäre grüne Sammelbox für Batterien angefordert oder die komplette Anmeldung als Batteriesammelstelle übernommen werden. Kunden melden Ihre Verkaufsmengen einfach über „Mengenmeldung Online“. Das Portal, das take-e-way-Kunden bereits von den Leistungsmodulen für das Elektrogesetz kennen, ist über www.take-e-way.de zu erreichen. Hierin sieht Oliver Friedrichs den Grund für den großen Erfolg der modularen Dienstleistungen des Unternehmens: „Wer das Elektrogesetz bereits über uns abwickelt, nimmt das Batteriegesetz einfach mit.“, erklärte Friedrichs. „Die Pflichten aus Elektrogesetz, Batteriegesetz und Verpackungsverordnung können praktisch in einem Stück und zusammen mit nur einem einzigen Ansprechpartner unseres Berater-Teams erfüllt werden. Angesichts der Komplexität der Umweltgesetze ist dieser persönliche Kontakt zu unseren Mitarbeitern für viele unserer Kunden besonders wichtig.“, so Friedrichs weiter.
Das Angebot zum Batteriegesetz wurde unter derselben Zielsetzung entwickelt, wie zuvor die Leistungsmodule zum Elektrogesetz – die Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die vollständige und rechtssichere Übernahme aller Anforderungen und Pflichten, die sich aus dem Batteriegesetz ergeben. Auch bei den Kosten bietet take-e-way seinen Kunden einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem Wettbewerb. Denn Beratung, Registrierung und Mengenmeldungen werden für alle Neu- und Stammkunden kostenlos angeboten. Die Kosten, die durch das Rücknahmesystem entstehen, werden 1:1 ohne Preisaufschläge an die Kunden weitergegeben.
Die take-e-way GmbH aus Hamburg übernimmt die gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen und Pflichten aus dem Elektrogesetz (ElektroG), dem Batteriegesetz (BattG) und der Verpackungsverordnung (VerpackV) für mittelständische Unternehmen im In- und Ausland. Gemeinsam mit dem 2003 gegründeten Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.), der mitgliederstärksten Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des Elektrogesetzes in Deutschland, vertritt take-e-way auch auf politischer Ebene die Interessen von über 2.200 kleinen und mittelständischen Unternehmen.
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