Auf direkte Anfrage wurde dem VERE-Verband aus beteiligten Kreisen bestätigt, dass die Lesart eines dem VERE auszugsweise vorliegenden Entwurfs eines Nachhaltige Wertschöpfungskettengesetz (NaWKG) bezüglich der Betroffenheit mittelständischer Elektronik-Hersteller korrekt zu sein scheint: Demnach sind Unternehmen, die zum Beispiel mindestens 6 Millionen Euro Bilanzsumme und im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer haben und die im Hochrisikosektor „Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen“ (Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren) tätig sind, vom NaWKG betroffen. Bei Unternehmen dieser Größe handelt es sich, so wurde gegenüber VERE argumentiert, nicht mehr um Kleinunternehmen laut HGB.
Damit treffen die vorgesehenen Anforderungen, Pflichten und möglichen Sanktionen nicht ausschließlich Großunternehmen. Auf Kleinunternehmen, die entsprechend § 267 Abs. 1 HGB definiert werden, soll das Gesetz laut dem VERE vorliegenden Entwurf hingegen keine Anwendung finden.
Das NaWKG bezweckt, laut dem VERE vorliegenden Entwurf, den Schutz der international anerkannten Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten sicherzustellen und verpflichtet die hiervon betroffenen Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in Deutschland unter anderem zur Sorgfalt, der Durchführung einer Risikoanalyse, zur Verankerung angemessener Präventionsmaßnahmen in der Geschäftspolitik bzw. zu Maßnahmen um Verletzungen von Menschenrechten oder grundlegender Anforderungen des Umweltschutzes zu verhindern oder abzumildern.
In diesem Zusammenhang werden in Presseberichten Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro, Freiheitsstrafen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen in Deutschland als mögliche Sanktionen genannt (Quelle: Handelsblatt).
VERE begrüßt den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt, befürchtet jedoch Benachteiligungen der mittelständischen Elektronik-Hersteller aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen mit den Problemen beim Vollzug der WEEE-Richtlinie gegenüber illegalen Anbietern aus dem Nicht-EU-Ausland. Daher wird sich der VERE-Verband für eine faire Umsetzung des NaWKG für eine Bewahrung gleicher Chancen aller Marktteilnehmer einsetzen.
Für Fragen, Anregungen oder Eingaben zum Nachhaltige Wertschöpfungskettengesetz steht Ihnen Christoph Brellinger gerne unter 040/750687-111 oder info@vereev.de zur Verfügung.