Die Stiftung EAR führt ab sofort keine Markenregistrierung für Hersteller bzw. Gerätearten nach dem ElektroG mehr mit der Bezeichnung "keine Marke" durch.
Grund für die Entscheidung ist, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Ansbach, welches für Entscheidungen der Stiftung EAR allein erstinstanzlich in Deutschland zuständig ist, eine Registrierung mit der Markenbezeichnung „keine Marke“ sowie vergleichbaren Bezeichnungen (wie z.B. „ohne“, „keine“, „no-name“) rechtswidrig wäre und damit nicht erfolgen darf.
Vielmehr ist der Hersteller stets mit einer ihn eindeutig identifizierenden Markenbezeichnung zu registrieren.
Des Weiteren muss ein Hersteller seine Elektrogeräte eindeutig kennzeichnen, wenn keine Marke abgebildet ist.
Die Elektrogeräte müssen mit einem Schriftzug (z.B. Firmenname) oder einer beim DPMA registrierten Bildmarke versehen sein.
Ein Elektrogerät kann nicht nur mit der Registrierungsnummer und der durchgestrichenen Mülltonne versehen werden. Es muss auf jeden Fall eine Herstelleridentifikation in Klartext abgebildet sein, die sich dann bei der Registrierung als Marke angeben lässt.
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