Gemäß der 5. Novelle der Verpackungsverordnung enfällt ab dem 01.01.2009 die Pflicht für Hersteller und Vertreiber in Deutschland, ihre Beteiligung an einem "Dualen System" durch eine Kennzeichnung der Verpackung (z.B. "Grüner Punkt") kenntlich zu machen.
Der Grund dafür besteht darin, dass mit in Kraft treten der 5. Novelle der VerpackV alle Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, lizenziert sein müssen und über die Sammelsysteme vor Ort erfasst werden.
Verpackungen, die sowohl innerhalb Deutschlands als auch im EU-Ausland mit dem Grünen Punkt vertrieben werden, müssen beim Dualen System Deutschland lizenziert sein.
Für Vertreiber von Verpackungen über die nationalen Grenzen hinaus, gelten EU-weit abweichende Regelungen, zum Beispiel die Pflicht zur Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt.
Recherchen unsererseits haben ergeben, dass einige Vertreiber den Zusatz zur Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt auf ihre Verpackungen gebracht haben: "gilt nicht in Deutschland", um so die Lizenzierungspflicht zu vermeiden.
Inzwischen hat sich allerdings herausgestellt, dass dieser Zusatz juristisch nicht haltbar ist.
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