Mit der Frage, wie die Praxis der Marktüberwachung bei KMUs aussieht, ist der VERE e.V. an den Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) herangetreten. Kurz: Der VERE-Verband mit seinen derzeit ca. 3.900 Mitgliedern wurde als Interessenvertretung von kleinen und mittelständischen Herstellern und Importeuren von Elektroprodukten zur Umsetzung der Pflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gegründet. Inzwischen wurde der Tätigkeitsbereich des VERE e.V. auch auf die Umsetzung weiterer Produktgesetzgebungen wie ProdSG, EMVG etc. sowie Fragen der Marktüberwachung erweitert.
Im Interesse unserer Mitglieder hat VERE mit AAMÜ-Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg diskutiert, ob es Unterschiede bei der Bewertung der technischen Dokumentation eines KMU bzw. eines großen Unternehmens geben kann bzw. welchen Spielraum der AAMÜ hier sieht. Zwar müssen unbestritten alle Produkte dieselben Anforderungen erfüllen, aber der Weg des Nachweises der Umsetzung ist dem Produktverantwortlichen überlassen. Was ergibt sich daraus für KMUs?
Folgende Ergebnisse haben wir aus unserem Gespräch am 03.12.2021 mitgenommen:
- Die Marktüberwachung arbeitet risikoorientiert und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. die Prüfinhalte und eventuelle Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit dem möglicherweise entstehenden Schaden für Verbraucher und Umwelt.
- Wer sein Produkt verantwortungsbewusst konzipiert und genau kennt, braucht sich kaum Sorgen machen, aber sollte zumindest eine Dokumentation haben (Anmerkung des VERE-Verbands: Hier können Dienstleister wie trade-e-bility helfen).
- Sobald es in die Serienfertigung mit größeren Stückzahlen geht oder man nicht weiß, was der Lieferant verbaut, sollte man genauer prüfen bzw. prüfen lassen.
- Auch als produktverantwortliches KMU muss man sich über seine Pflichten informieren (Zum Beispiel über das VERE Newsportal).
- Sollte es zu einem Produkt-Rückruf kommen, ist verantwortungsvoll zu handeln. Solange man jeden Kunden einzeln kennt (Verkauf zum Beispiel in sehr geringen Stückzahlen als Klein-Anbieter) relativiert sich das Risiko, da der Rückruf noch manuell zu bewältigen ist.
- Ein Produkt-Rückruf steht i.d.R. im Zusammenhang mit schwerwiegenden Mängeln und erfolgt nicht allein nur wegen fehlender oder fehlerhafter Dokumentation. Wichtig ist aber, dass man eine Dokumentation vorweisen kann.
- Wenn Ware nicht im EU Binnenmarkt bezogen wird, ist immer mit einer Zollkontrolle zu rechnen. Hier wird die Marktüberwachungsbehörde zum Beispiel im Rahmen der „Kontrollmitteilung“ in das Verfahren eingebunden werden.
- Jemand, der versteht was er verkauft, steht anders da, als jemand mit einem großen Sortiment ihm unbekannter Produkte. Die Erfahrung der Behörden besagt: Wer seine Produkte kennt, kennt auch meistens die Mängel und kann sie abstellen.