Das neue Batteriegesetz (BattG) verpflichtet Batteriehersteller und -importeure zur Rücknahme ihrer Produkte. Dafür können sie sich dem Gemeinsamen Rücknahmesystem anschließen.
Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes hat GRS Batterien als einziges System die offizielle Feststellung des Bundesumweltministeriums erhalten. Die Eignung als bundesweites Rücknahmesystem stellt GRS Batterien seit mehr als elf Jahren unter Beweis. Im Zuge des neuen Batteriegesetzes bedurfte es nur noch einer Feststellung, um die Stiftung als das gemeinsame Rücknahmesystem zu legitimieren. Diese Feststellung ist am 01.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. GRS Batterien ist somit das einzige gemeinsame Rücknahmesystem nach § 6 BattG in Deutschland.
Herstellerindividuelle Rücknahmesysteme, so genannte "§ 7-Systeme" müssen ihre Tätigkeit jedoch bei ihrer Behörde anmelden und genehmigen lassen. An diese Genehmigung hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Voraussetzung ist sogar ein Sachverständigengutachten. Dadurch muss nachgewiesen werden, dass die Flächendeckung in der Rücknahme und die Leistungsfähigkeit der Batterieentsorgung sichergestellt sind. Grundsätzlich müssen alle Systeme vergleichbare Qualitätsstandards wie das Gemeinsame Rücknahmesystem GRS Batterien erfüllen, gerade in Bezug auf die hohen Sammel- und Verwertungsquoten.