ElektroGKostV: EAR senkt Gebühren erneut um 15 bis 18 Prozent

Vierte Verordnung zur Änderung der ElektroGKostV in Kraft getreten

Berlin/Hamburg/Fürth – Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat am 14.12.2011 die Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV) erlassen. Diese Vierte Verordnung wurde am 30.12.2011 verkündet und ist am 31.12.2011 in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung werden die Gebühren der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) im Durchschnitt um 15 bis 18 Prozent gesenkt. Zum Vergleich: Die EAR-Gebühr für die erstmalige Registrierung inklusive Garantieprüfung (Gebührentatbestand Nr. 1.01 und 1.04.b) kostet nun insgesamt 182,00 Euro (zuvor 218,00 Euro) und ist damit um 36,00 Euro gesunken. Die erneute Senkung der Gebührensätze wird von take-e-way und dem VERE-Verband begrüßt und als ein weiterer Schritt in die richtige Richtung gewertet.

Dennoch betrachten take-e-way und VERE das Verhältnis unter den einzelnen Gebührensätzen als tendenziell nachteilig für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). So stellen die verhältnismäßig hohen Gebühren für die erstmalige Registrierung inklusive der Garantieprüfung (Gebührentatbestände Nr. 1.01, 1.04.a, 1.04.b und 1.04.f) eine deutliche finanzielle Hürde für kleinere Anbieter bzw. beim Verkauf kleiner Mengen dar, während die Gebühren für Abhol- und Bereitstellungsanordnungen demgegenüber deutlich niedriger und damit zum Vorteil derjenigen Hersteller ausfallen, die das System mit größeren Mengen belasten. Gerade die hohen Eintrittsgebühren halten kleine Unternehmen häufig davon ab, sich gesetzeskonform zu verhalten (Trittbrettfahrer) – zum Nachteil aller gesetzeskonform agierenden Hersteller.

Der VERE-Verband hatte bereits im Vorwege auf dieses Problem hingewiesen. VERE vertritt die Ansicht, dass eine lastorientierte Gebührenstruktur für alle Marktteilnehmer gerechter wäre. VERE und take-e-way werden sich daher auch weiterhin für eine faire Behandlung der KMU einsetzen.

Den Verordnungstext, den Entwurf der aktuellen Verordnung sowie die dazugehörige Begründung des BMU können Sie nachfolgend herunterladen. Für Ihre Fragen dazu steht Ihnen das Team vom VERE-Verband wie immer sehr gern unter der Telefonnummer 040/219010-64 oder unter info@vereev.de zur Verfügung.

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