(Hamburg) Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE) informiert seine Mitglieder über die neuesten Entwicklungen zum novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz („ElektroG2“), mit dessen Inkrafttreten der Verband nicht vor Mitte des nächsten Jahres rechnet. Der aktuell noch in der Ressortabstimmung befindliche Entwurf enthält laut Informationen beteiligter Kreise erwartungsgemäß nur noch wenige Detailänderungen, die nachfolgend kurz zusammengefasst werden:
Voraussichtliche Verabschiedung vor der Sommerpause 2015
Laut Ministerialdirigent Dr. Thomas Rummler vom Bundesumweltministerium (BMUB) kann die Abstimmung der Ressorts zum Referentenentwurf des ElektroG noch im September abgeschlossen werden.
Die Notifizierung des Gesetzestextes bei der EU-Kommission in Brüssel soll bis zum Dezember erfolgen. Das Bundeskabinett soll sich im Januar, der Bundestag im Frühjahr des nächsten Jahres mit dem ElektroG2 beschäftigen, so dass es noch vor der Sommerpause 2015 verabschiedet werden könnte.
Rücknahmepflicht des Handels
Das BMUB hält weiter an der Rücknahmepflicht des Handels fest, da eine Ausweitung des Sammelnetzes zur Erreichung der höheren Sammelziele nötig sei.
LED-Lampen und Gasentladungslampen in einer Sammelgruppe
LED-Lampen und Gasentladungslampen sollen, entgegen der derzeitig funktionierenden Praxis und trotz deutlich geäußerter Kritik des VERE-Verbandes an diesem Vorhaben, zukünftig wieder in der Sammelgruppe 4 erfasst werden.
VERE befürchtet hierdurch die Benachteiligung der Hersteller einer umweltfreundlichen Technologie, denen ohne Beteiligung an der Verursachung die hohe Kostenlast für die Entsorgung der schadstoffhaltigen Gasentladungslampen aufgebürdet wird.
VERE wird sich weiterhin im Sinne seiner Mitglieder für eine strikte Trennung bei der Erfassung von LEDs und Gasentladungslampen gegen die offensichtlichen Interessen der Lampen-Lobby stark machen.
Optierung der Kommunen – „Abgeschwächte Verschärfungen“
Der neue Referentenentwurf sieht eine Mindestdauer des Optierungszeitraumes der Kommunen von nur noch zwei anstatt der ursprünglich geplanten drei Jahre vor.
Auch die Meldungen der Kommunen bei der Eigenvermarktung der Geräte werden entgegen des ersten Entwurfs nicht unverzüglich nach Abgabe der Geräte an die Erstbehandlungsanlage gefordert, sondern nunmehr auf eine monatliche Meldungspflicht für die Kommunen reduziert.
Erhalten bleiben die Bindung der Optierungen an das Kalenderjahr sowie die Ausweitung der Anzeigefrist auf sechs Monate.
Gefahrgut-Vorschriften (ADR) versus Sammelstrukturen
Laut Herrn Dr. Rummler sind keine Anpassungen des ElektroG an die ADR-Gefahrgut-Vorschriften geplant, die aus Sicht des VERE-Verbandes die Elektrokleingeräterücknahme im Handel nahezu unmöglich machen würden und damit die Ziele der WEEE-Richtlinie konterkarieren – wie VERE bereits im März berichtete.
Aus Sicht des BMUB werden die kommunalen Sammelstrukturen und insbesondere die Sammlungen über Depotcontainer durch die ADR nicht infrage gestellt, da eine Entnahme der Lithium-Ionen-Akkus an den kommunalen Sammelstellen die Gefahren eher vergrößert als vermindert.
Als Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten priorisiert VERE zwischen den sich widersprechenden Gesetzgebungen klar zugunsten der WEEE-Ziele. Eine Verlagerung der Gefahr in die Keller und Dachböden der Verbraucher oder zum Handel lehnt VERE ab.
Über den VERE-Verband
- Gründung 2003 in Hamburg
- Derzeit 3.198 Mitglieder
- Vorstand: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs
Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG/WEEE) in Deutschland. VERE vertritt die Interessen von über 3.000 Unternehmen aus weltweit 36 Nationen auf der politischen Ebene.
Geschäftsfelder: Mit der vom VERE e.V. initiierten „take-e-way“ bietet VERE die einfache und gesetzeskonforme Lösung zur Umsetzung der Anforderungen und Pflichten gemäß ElektroG, Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland an.
Pressekontakt
VERE - Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e. V.
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