In seiner Stellungnahme an das Bundesumweltministerium zur geplanten Novelle des Elektrogesetzes hat sich der VERE e.V. für eine Legalisierung des informellen Sektors – unter Einhaltung aller abfall- und transportrechtlichen Voraussetzungen – ausgesprochen.
Kleinstunternehmen aus dem informellen Sektor bieten vielfach im gesamten Bundesgebiet stationären Vertreibern, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche, die mindestens kostenfreie Übernahme von Elektroaltgeräten an. Die so aufgebauten Geschäftsbeziehungen bestehen teilweise seit vielen Jahrzehnten und über Generationen hinweg. Die zuständigen Vollzugsbehörden sind faktisch nicht in der Lage, diesen illegalen Weg der Altgeräteentsorgung zu verhindern. Die so erfassten Mengen fehlen gleichzeitig in der Erfassungsstatistik der EAR und des statistischen Bundesamtes. Obwohl gerade Haushaltsgroßgeräte vielfach nach Reparatur, Reinigung und Prüfung in den Wiederverkauf gehen, läuft dieser Weg an den Statistiken vorbei. Entgegen vielen Behauptungen handelt es sich sehr wohl um eine separate Erfassung und auch oftmals um hochwertige Wiederverwendung. VERE plädiert dafür, dem informellen Sektor einen einfachen und unkomplizierten Einstieg in die Legalität zu ermöglichen, damit dieser Mengenstrom statistisch erfasst werden kann. Die lokalen Behörden sind hier gefordert, den nach Legalität strebenden Unternehmen bei der Antragstellung wohlwollend zur Seite zu stehen und verständliche Antragsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Eine Ausgrenzung wird das Problem nicht langfristig lösen können.
Rückbau von Photovoltaik-Anlagen strikt unter dem Abfallregime halten
Besonders bei Elektro- und Elektronikgeräten, die für eine Zweitverwendung geeignet sind (z.B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter, etc.), existiert ein bedeutender Mengenstrom, der zur künftigen Ermittlung der Rücknahmequote erhebliche Relevanz gewinnt. VERE fordert, dass der Rückbau von Photovoltaik-Anlagen, gleich aus welchem Grund, strikt unter dem Abfallregime gehalten wird. Besonders die Betreiber von PV-Anlagen sollten verpflichtetet werden, nach einer Umrüstung, Stilllegung oder dem Rückbau einer Anlage, ihre abgegebenen Mengen an die Stiftung EAR zu melden. Auch der Verbleib der Mengen sollte nachvollziehbar dokumentiert werden. Ebenfalls sollte vom Letztbesitzer verlangt werden, eine Erklärung zur Funktionsfähigkeit der Geräte abzugeben.
Fortentwicklung der Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten
Durch den Verlust von kleineren Erstbehandlungsanlagen durch immer mehr Anforderungen und erhöhtem bürokratischen Aufwand dünnt sich die Dichte an Erstbehandlungsanlagen aus und die Entfernungen zu den Erstbehandlungsanlagen werden – zu Lasten der Umwelt – länger. Zusätzlich geht Innovationskraft und technisches Knowhow der Branche unwiderruflich verloren. Die Prüfung zur Wiederverwendung, die eine individuelle Betrachtung der Geräte zur Voraussetzung hat, findet im Massenstrom der großen Schredderbetriebe keinen Platz und hat keinerlei wirtschaftliche Bedeutung. Eine zunehmende Belastung solcher Kleinbetriebe mit bürokratischen Auflagen wird unweigerlich weitere Stilllegungen von Erstbehandlungsanlagen begünstigen. VERE schlägt daher vor, vorrangig darauf zu achten, dass neue, zusätzliche Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten die Handzerlegung von Elektroaltgeräten auch weiterhin ermöglichen. Besonders bei Handzerlegungsbetrieben sollte Augenmerk darauf gelegt werden, auf weitere bürokratische Belastungen zu verzichten.
Information der privaten Endverbraucher
Durch eine aktive Einbeziehung des Verbrauchers mittels umfangreicher Kommunikationsmaßnahmen der EAR könnte sich auch die Stimmung unter den Herstellern verbessern, da von zentraler Stelle einheitlich und koordiniert gefördert wird, dass Verbraucher ihre Geräte bei den öffentlichen Übergabestellen und Pflichtrücknahmeangeboten der Vertreiber vermehrt abgeben und nicht die bereits etablierte illegale Straßensammlung nutzen. VERE ist überzeugt, dass das Involvement der Verbraucher ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung des ElektroG ist. Der § 18 sollte komplett auch für die Gemeinsame Stelle gelten, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die EAR zukünftig auch zentrale Aufgaben aus dem Batteriegesetz übernehmen soll. Zusätzlich hilfreich wäre aus Sicht von VERE, den registrierten Herstellern seitens der EAR (Info-)Materialien zur Verfügung zu stellen, um die durch die EAR bestätigte Erfüllung des ElektroG zu dokumentieren. Das Problem des Werbens mit Selbstverständlichkeiten kann hierdurch aufgelöst werden. Dies wiederum hätte für die Hersteller den Effekt, für ihre Registrierung etwas Positives zu bekommen, das sich für die Außendarstellung nutzen ließe und beim umweltbewussten Konsumenten positive Signale setzt.