Das Duale System Deutschland (DSD) hat den Rechtsstreit um die Nutzung der Marke "Der Grüne Punkt" vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) endgültig verloren.
Demnach können Konkurrenten künftig die Marke/das Zeichen "Grüner Punkt" nutzen, ohne eine Lizenzierung bei DSD vornehmen zu müssen. So darf mit der Entsorgung ein konkurrierender Systembetreiber beauftragt werden und auf Verpackungen dennoch der Grüne Punkt aufgedruckt werden, ohne dass DSD dafür Lizenzentgelte erheben darf.