Die ROHS aus dem Elektrogesetz wird nun in einer eigenen Verordnung geregelt

Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV)

Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Verbandsmitglieder,

uns wurde der Entwurf einer „Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) übersandt.

Die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte in Kürze:
Die ElektroStoffV verbietet das Inverkehrbringen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten (inkl. Ersatzteilen etc.), welche mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder Polybromierte Diphenylether (PBDE) oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten.

Der Nachweis dafür hat in Form einer EU-Konformitätserklärung verbunden mit einer CE-Kennzeichnung  zu erfolgen.

Hersteller und Importeure dürfen Geräte erst dann in Verkehr bringen, wenn diese Konformitätserklärungen vorliegen.

Vertreiber haben dieses mit der „erforderlichen Sorgfalt“ zu überprüfen, bevor sie Geräte in den Verkehr bringen.

Diese Verordnung wird voraussichtlich so eintreffen, weil sie die EU Richtlinie 2011/65/EU umsetzt. Es sind nur minimale Änderungen zu erwarten. Wir werden das BMU bitten, den Begriff „homogener Werkstoff“ genauer zu definieren.

Den vollständigen Verordnungstext samt Begründung können Sie nachfolgend als PDF herunterladen.

Sie können versichert sein, dass wir alle Schritte für Sie einleiten werden, damit Sie problemlos die Nachweise führen und veröffentlichen können, wenn Ihre Produkte diesen Vorgaben entsprechen.  

Für Ihre Fragen steht Ihnen VERE wie üblich sehr gern unter der Telefonnummer 040/219010-64 zur Verfügung.

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
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