Die Bundesregierung plant derzeit nicht, einen Entwurf für ein "Nachhaltiges Wertschöpfungskettengesetz" zu erarbeiten. Grundlage für ihr Handeln seien der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und der Koalitionsvertrag, schreibt sie in einer Antwort (19/10985) auf eine Kleine Anfrage (
) der AfD-Fraktion.Medienberichten zufolge hatte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) ein solches Gesetz vorgeschlagen, um in Deutschland ansässigen Unternehmen, die im Ausland produzieren und dort menschenrechtlichen, sozialen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, mit ordnungs- und strafrechtlichen Sanktionen belegen zu können.
Auf Grundlage des Ergebnisses des NAP-Monitorings von 2020 werde die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen, erklärt sie. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, dass sie national gesetzlich tätig werde und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen wolle, falls die umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis komme, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht. Sozial- und Umweltstandards in nachhaltigen Wertschöpfungsketten könnten am besten durch eine intelligente Verknüpfung freiwilliger und verbindlicher Ansätze gestärkt werden ("smart mix"), betont die Bundesregierung. Das von Müller am 16. Oktober 2014 ins Leben gerufene Textilbündnis sei hierfür ein gutes Beispiel.
Quelle: Deutscher Bundestag/Parlamentsnachrichten