Im Mai haben wir Sie bereits informiert, dass der Bundesrat das neue Batteriegesetz (BattG) am 15. Mai 2009 verabschiedet hat.
Das BattG ist nun im Bundesgesetzblatt Teil l Nr. 36 vom 30. Juni 2009 verkündet worden.
www.bgbl.de/Xaver/start.xav
Das neue Batteriegesetz kann demnach zum 01. Dezember 2009 in Kraft treten (Artikel 3 Abs. 1).
take-e-way wird für seine Mitglieder und Kunden mit Beginn der Registrierungspflicht ein weiteres Dienstleistungsmodul zur Verfügung stellen, das auf gewohnt einfache Weise die betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützt und ihnen damit rechtssicherheit und den Freiraum für ihr Kerngeschäft verschafft.
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