Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister sollen künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung EAR registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Und es sollen Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermieden werden, die sich rechtskonform verhalten.
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