Auf Grundlage des Ergebnisses des NAP-Monitorings von 2020 werde die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen und tätig werden, falls die umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht.
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